Welche drei Umweltstraftaten gibt es im Strafgesetzbuch und wer kann bestraft werden?

Antwort

Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) sind verschiedene Umweltstraftaten beschrieben. Drei Beispiele für solche Tatbestände sind: 1. **Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB)**: - **Tatbestand**: Wer unbefugt Gewässer verunreinigt oder sonst deren Eigenschaften nachteilig verändert. - **Wer bestraft werden kann**: Jede Person, die diese Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht. 2. **Bodenverunreinigung (§ 324a StGB)**: - **Tatbestand**: Wer unbefugt den Boden verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. - **Wer bestraft werden kann**: Jede Person, die diese Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht. 3. **Luftverunreinigung (§ 325 StGB)**: - **Tatbestand**: Wer unbefugt Luftverunreinigungen verursacht, die geeignet sind, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen. - **Wer bestraft werden kann**: Jede Person, die diese Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begeht. Diese Tatbestände richten sich gegen jede Person, die die entsprechenden Handlungen begeht, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Vertreter von Unternehmen handelt.

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