Die Istanbul-Konvention, offiziell bekannt als das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umfasst mehrere zentrale... [mehr]
Die drei Grundprinzipien zum Persönlichkeitsschutz sind: 1. **Recht auf informationelle Selbstbestimmung**: Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche persönlichen Daten er preisgibt und wie diese verwendet werden. Dies bedeutet, dass Informationen über die eigene Person nur mit Zustimmung des Betroffenen erhoben und verarbeitet werden dürfen. 2. **Zweckbindung**: Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Eine Weiterverarbeitung der Daten für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn der Betroffene zustimmt oder eine gesetzliche Grundlage besteht. 3. **Datenminimierung**: Es sollten nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Dies bedeutet, dass überflüssige oder nicht relevante Informationen vermieden werden sollten, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Diese Prinzipien sind zentral für den Datenschutz und helfen, die Privatsphäre von Individuen zu schützen.
Die Istanbul-Konvention, offiziell bekannt als das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, umfasst mehrere zentrale... [mehr]
Gesetze sind nutzlos, wenn sie nicht wirklich dazu dienen, Menschen zu schützen.