Die drei Grundfreiheiten der Europäischen Union sind: 1. **Freier Warenverkehr**: Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten soll ohne Zölle und mengenmäßige Beschränkungen möglich sein. 2. **Freier Personenverkehr**: EU-Bürger haben das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat niederzulassen und dort zu arbeiten. 3. **Freier Dienstleistungsverkehr**: Unternehmen und Selbstständige können ihre Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten anbieten, ohne dass nationale Beschränkungen dem entgegenstehen.