Nein. Wer in Deutschland geboren wird, ist nicht automatisch deutscher Staatsbürger; entscheidend ist vor allem die Staatsangehörigkeit oder der Aufenthaltsstatus der Eltern. In Deutschland...
Ist die doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch-Tunesisch aktuell erlaubt?
Antwort vom**Ja. Deutsch-tunesische doppelte Staatsbürgerschaft ist derzeit erlaubt – und seit dem 27.06.2024 auch aus deutscher Sicht deutlich einfacher, weil der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch zum Verlust der deutschen führt.** ([auswaertiges-amt.de](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/08-doppelstaatsangehoerigkeit/606240)) Entscheidend ist aber der Unterschied zwischen **deutschem Recht** und **tunesischem Recht**: Deutschland akzeptiert Mehrstaatigkeit inzwischen grundsätzlich, und das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass man zusätzlich immer prüfen muss, ob auch das andere Land Mehrstaatigkeit akzeptiert. Für Tunesien spricht die Praxis sehr klar dafür: Das Auswärtige Amt behandelt deutsch-tunesische Doppelstaater ausdrücklich als bestehenden Fall und weist darauf hin, dass tunesische Behörden von ihnen einen tunesischen Pass verlangen können. Außerdem führt selbst die Rückgabe eines tunesischen Passes bei einer tunesischen Auslandsvertretung **nicht** zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit. ([auswaertiges-amt.de](https://www.auswaertiges-amt.de/de/staatsangehoerigkeitsrecht-2088844)) ## Was das praktisch bedeutet Wenn du **deutsch bist und die tunesische Staatsangehörigkeit annimmst**, verlierst du die deutsche Staatsangehörigkeit nach heutigem deutschem Recht nicht mehr automatisch. ([auswaertiges-amt.de](https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/08-doppelstaatsangehoerigkeit/606240)) Wenn du **ein Kind mit deutscher und tunesischer Abstammung** meinst, ist die doppelte Staatsangehörigkeit ebenfalls grundsätzlich möglich; aus deutscher Sicht muss sich das Kind später nicht mehr zwischen beiden entscheiden, wenn es beide Staatsangehörigkeiten bei Geburt automatisch erworben hat. ([auswaertiges-amt.de](https://www.auswaertiges-amt.de/de/Newsroom/faq/06-mehrfachsta/606236)) ## Wichtiger Haken bei Tunesien Der praktische Nachteil ist nicht die Zulässigkeit, sondern die Behandlung vor Ort: In Tunesien werden deutsch-tunesische Doppelstaater nach Angaben des Auswärtigen Amts **ausschließlich als Tunesier** behandelt und unterliegen dort vollständig dem tunesischen Recht. Das ist der Punkt, den viele übersehen. ([auswaertiges-amt.de](https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tunesiensicherheit-219024)) Kurz gesagt: **Erlaubt ja – aber in Tunesien zählt für die Behörden oft nur die tunesische Staatsangehörigkeit.** ([auswaertiges-amt.de](https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tunesiensicherheit-219024))
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