Ja, nach neuseeländischem Recht gibt es bestimmte Anforderungen an die Direktoren einer Incorporated Company. Gemäß dem Companies Act 1993 muss mindestens ein Direktor einer neuseeländischen Gesellschaft in Neuseeland ansässig sein. Dies bedeutet, dass dieser Direktor entweder ein neuseeländischer Staatsbürger oder ein im Land ansässiger Ausländer sein muss. Es gibt keine spezifischen Vorschriften, die die Nationalität der anderen Direktoren einschränken, solange die oben genannte Anforderung erfüllt ist.