Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, ist das Recht des Arbeitgebers, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art näher zu bestimmen. Es ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen und ermöglicht es dem Arbeitgeber, innerhalb der vertraglich festgelegten Grenzen Anweisungen zu erteilen, wie die Arbeit zu verrichten ist. Das Direktionsrecht umfasst unter anderem: 1. **Arbeitszeit**: Der Arbeitgeber kann festlegen, wann die Arbeit zu beginnen und zu enden hat, sowie Pausen und Schichtpläne bestimmen. 2. **Arbeitsort**: Der Arbeitgeber kann bestimmen, an welchem Ort die Arbeit zu verrichten ist, sofern dies im Rahmen des Arbeitsvertrags möglich ist. 3. **Arbeitsinhalt**: Der Arbeitgeber kann Anweisungen zur konkreten Ausführung der Arbeitsaufgaben geben. Das Direktionsrecht muss jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, des Arbeitsvertrags und der betrieblichen Übung ausgeübt werden. Es darf nicht willkürlich oder diskriminierend angewendet werden und muss die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen.