In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Ja, in der Regel ist es verboten, dienstliche Kommunikation über private Kanäle abzuwickeln. Behörden haben oft spezifische Richtlinien und Vorschriften, die den Umgang mit dienstlichen Informationen regeln. Die Nutzung privater Kanäle kann Sicherheitsrisiken und Datenschutzprobleme mit sich bringen, da diese Kanäle möglicherweise nicht den gleichen Schutz bieten wie offizielle Kommunikationsmittel. Es ist ratsam, sich an die internen Richtlinien der jeweiligen Behörde zu halten.
In Deutschland meldet man eine Stiftung in der Regel bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde des Bundeslandes an, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die genaue Behörde kan... [mehr]
Das nennt man **"Fiktionswirkung"** oder **"Genehmigungsfiktion"**. Im deutschen Verwaltungsrecht bedeutet das, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde innerhalb... [mehr]