Kann man deutsche Staatsbürgerschaft beantragen mit 4 Jahren Duldung und 1 Jahr Aufenthaltstitel?

Antwort

In Deutschland kann die Einbürgerung unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Grundsätzlich musst du in der Regel einen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens acht Jahren in Deutschland nachweisen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. In deinem Fall, mit vier Jahren Duldung und einem Jahr Aufenthaltstitel, hättest du insgesamt fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt. Es gibt jedoch Ausnahmen, die die Frist verkürzen können, beispielsweise bei erfolgreichem Abschluss eines Integrationskurses oder wenn du mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet bist. Es ist wichtig, auch die weiteren Voraussetzungen zu beachten, wie Sprachkenntnisse, Sicherung des Lebensunterhalts und ein einwandfreies Führungszeugnis. Es wäre ratsam, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde oder einem Migrationsberatungsdienst über deine spezifische Situation und die Möglichkeiten zur Einbürgerung zu informieren.

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