Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
In der deutschen Notariatsordnung gibt es derzeit keine spezifischen Rechtsnormen, die sich explizit mit der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) befassen. Die Notariatsordnung regelt die Aufgaben und Pflichten von Notaren, jedoch sind technologische Entwicklungen wie KI in diesem Kontext noch nicht umfassend berücksichtigt. Es ist jedoch zu erwarten, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem Einsatz von KI in verschiedenen Rechtsbereichen, auch entsprechende Regelungen und Anpassungen in der Gesetzgebung erfolgen könnten.
Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]
Künstliche Intelligenz (KI) kann Streit um Urheberrechte nicht vollständig verhindern, aber sie kann dazu beitragen, Konflikte zu minimieren oder frühzeitig zu erkennen. Hier sind einig... [mehr]