Welches Delikt bei Betrug und mittelbarer Täterschaft?

Antwort

In einem solchen Fall muss geprüft werden, ob die Handlung sowohl den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) als auch den der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) erfüllt. Es ist wichtig, die jeweiligen Elemente derikte zu analysieren und festzustellen, ob die Handlung die Voraussetzungen für beideikte erfüllt. Zunächst wird der Betrug geprüft, der eine Täuschung über Tatsachen, die Erregung eines Irrtums und einen Vermögensschaden erfordert. Gleichzeitig muss bei der mittelbaren Täterschaft festgestellt werden, ob der Täter einen anderen als Werkzeug benutzt hat, um die Straftat zu begehen, und ob dieser andere die Voraussetzungen für die Begehung des Delikts erfüllt. In der Praxis könnte es zu einer Konkurrenz zwischen den Delikten kommen, die dann nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches zu bewerten ist. Es ist ratsam, die genauen Umstände des Falls zu betrachten, um die rechtlichen Konsequenzen zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Betrug Täterschaft Delikt
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