Das Recht auf Datenübertragung, auch als "Recht auf Datenportabilität" bekannt, ist ein Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Es ermö... [mehr]
Die Speicherung von Daten als Wahlhelfer unterliegt in Deutschland den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den jeweiligen Landesgesetzen. In der Regel dürfen die Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Durchführung der Wahl und die damit verbundenen Aufgaben erforderlich ist. Nach Abschluss der Wahl und der damit verbundenen Auswertungen sollten die Daten in der Regel gelöscht werden, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Diese können je nach Bundesland variieren. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Wahlamt zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten.
Das Recht auf Datenübertragung, auch als "Recht auf Datenportabilität" bekannt, ist ein Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Es ermö... [mehr]