Nein, Daten in alten Transaktionen dürfen grundsätzlich nicht nachträglich geändert werden. In den meisten Systemen, insbesondere in der Buchhaltung, im Rechnungswesen und bei Blockchain-Technologien, gilt das Prinzip der Unveränderbarkeit (Revisionssicherheit). Das bedeutet, dass einmal erfasste Transaktionen nicht mehr verändert oder gelöscht werden dürfen, um Manipulationen zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Falls eine Korrektur notwendig ist, wird diese in der Regel durch eine neue, separate Korrektur- oder Stornobuchung vorgenommen, die die ursprüngliche Transaktion ausgleicht oder berichtigt. So bleibt die Historie vollständig und transparent. Weitere Informationen: - [Revisionssicherheit – Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit) - [Unveränderbarkeit von Buchungen – DATEV](https://www.datev.de/web/de/m/loesungen/branchenloesungen/steuerberater/kanzleiorganisation/revisionssichere-archivierung/) Eine Ausnahme kann es in bestimmten IT-Systemen geben, wenn dies ausdrücklich erlaubt und dokumentiert ist, was jedoch aus rechtlichen und prüfungstechnischen Gründen selten der Fall ist.