Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]
Ja, unter schweizerischem Recht ist es grundsätzlich möglich, einen Darlehensvertrag oder die Forderung aus einem Darlehensvertrag an eine andere Person abzutreten. Dies erfolgt durch eine Abtretungserklärung, die in der Regel schriftlich festgehalten wird. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen des ursprünglichen Darlehensvertrags zu prüfen, da dort möglicherweise Klauseln enthalten sind, die eine Abtretung einschränken oder besondere Anforderungen an die Abtretung stellen. Zudem sollte der Schuldner über die Abtretung informiert werden, um sicherzustellen, dass die Zahlungen korrekt geleistet werden.
Die psychosoziale Beratungspraxis in der Schweiz ist durch verschiedene Rechtsgrundlagen geregelt, die je nach Kanton, Tätigkeitsfeld und Qualifikation der beratenden Person variieren können... [mehr]