In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, unter schweizerischem Recht ist es grundsätzlich möglich, einen Darlehensvertrag oder die Forderung aus einem Darlehensvertrag an eine andere Person abzutreten. Dies erfolgt durch eine Abtretungserklärung, die in der Regel schriftlich festgehalten wird. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen des ursprünglichen Darlehensvertrags zu prüfen, da dort möglicherweise Klauseln enthalten sind, die eine Abtretung einschränken oder besondere Anforderungen an die Abtretung stellen. Zudem sollte der Schuldner über die Abtretung informiert werden, um sicherzustellen, dass die Zahlungen korrekt geleistet werden.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...