Dürfen Darlehen an Vorstandsmitglieder ohne Genehmigung des Aufsichtsrates vergeben werden?

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Ob Darlehen an Mitglieder eines Vorstandes ohne Genehmigung eines Aufsichtsrates gegeben werden dürfen, hängt von den spezifischen Regelungen des Unternehmens und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. In vielen Fällen ist eine Genehmigung des Aufsichtsrates erforderlich, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die ordnungsgemäße Unternehmensführung sicherzustellen. Es ist ratsam, die Satzung des Unternehmens sowie die relevanten Gesetze, wie das Aktiengesetz (AktG) in Deutschland, zu konsultieren. Dort sind die Vorschriften zu Darlehen an Vorstandsmitglieder und die erforderlichen Genehmigungen geregelt.

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