Kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen Verein ein Darlehen gewähren?

Antwort

Ja, nach deutschem Recht kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen Verein ein Darlehen gewähren, solange dies im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen und der Satzung des verleihenden Vereins steht. Es ist wichtig, dass das Darlehen nicht gegen die Vorschriften der Gemeinnützigkeit verstößt, insbesondere dass es nicht zu einer unzulässigen Vermögensverlagerung oder einer Beeinträchtigung der steuerlichen Begünstigungen führt. Zudem sollten die Konditionen des Darlehens marktüblich sein, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

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