Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]
Ja, nach deutschem Recht kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen Verein ein Darlehen gewähren, solange dies im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen und der Satzung des verleihenden Vereins steht. Es ist wichtig, dass das Darlehen nicht gegen die Vorschriften der Gemeinnützigkeit verstößt, insbesondere dass es nicht zu einer unzulässigen Vermögensverlagerung oder einer Beeinträchtigung der steuerlichen Begünstigungen führt. Zudem sollten die Konditionen des Darlehens marktüblich sein, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Ein Verein wird in Deutschland beim zuständigen Vereinsregister eingetragen. Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, das für den Sitz des Vereins zustä... [mehr]
Bei einem nicht eingetragenen Verein (auch „nichtrechtsfähiger Verein“ genannt) haften die Vereinsmitglieder grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch für die Ve... [mehr]
Der wichtigste Vorteil eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist die rechtliche Selbstständigkeit: Der Verein wird zu einer eigenen juristischen Person. Das bedeutet konkret: 1. **Haftungsbeschr&au... [mehr]