Darf man in Brandenburg Tierabwehrspray mit 15 Jahren mit sich tragen?

Antwort

In Brandenburg ist der Besitz und Mitführen von Tierhrspray grundsätzlich, jedoch gibt es einige Einschränk. Das Spray darf als Waffe im Sinne des Waffengeses gelten. In dürfen Personen ab Jahren in der Regelabwehrspray besitzen und sich führen, solange sich um ein Spray, das zur Ab von Tieren gedacht und keine verbot Inhaltsstoffe enthält. Es ist jedoch rats, sich über dieauen Bestimmungen und eventuelle lokale Regel zu informieren.

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