Ein Prokurist ist gemäß § 48 HGB (Handelsgesetzbuch) befugt, im Namen des Unternehmens alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Dazu gehört auch der Kauf von Waren, wie beispielsweise einer Schiffsladung Südfrüchte. Allerdings gibt es bestimmte Einschränkungen, die in der Prokura selbst festgelegt werden können. Wenn die Prokura nicht ausdrücklich eingeschränkt ist, kann der Prokurist auch solche Geschäfte tätigen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen der Prokura zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine speziellen Beschränkungen für den Kauf von Waren bestehen. Zusammenfassend kann ein Prokurist in einem Industrieunternehmen in der Regel rechtlich wirksam eine Schiffsladung Südfrüchte kaufen, solange keine spezifischen Einschränkungen in der Prokura vorliegen.