Die Verwendung des Satzes "Vielleicht das hygienischste" im Werbeslogan könnte rechtlich problematisch sein, da er eine subjektive Behauptung aufstellt, die möglicherweise nicht objektiv nachweisbar ist. In vielen Ländern gibt es Gesetze, die irreführende Werbung verbieten. Es wäre ratsam, sicherzustellen, dass solche Aussagen durch entsprechende Nachweise gestützt werden können, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine rechtliche Beratung wäre in diesem Fall empfehlenswert.