Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
In der Regel darfst du bei der Berufsbezeichnung "außer Dienst" anführen, wenn du in Pension bist. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen deines Berufsstandes oder deiner Branche zu beachten, da es Unterschiede geben kann. In vielen Fällen wird "außer Dienst" verwendet, um klarzustellen, dass du nicht mehr aktiv im Beruf tätig, aber dennoch über die entsprechende Qualifikation verfüg. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat oder die Richtlinien der zuständigen Berufsorganisation zu konsultieren.
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]