Darf man im Ruhestand 'außer Dienst' bei der Berufsbezeichnung anführen?

Antwort

In der Regel darfst du bei der Berufsbezeichnung "außer Dienst" anführen, wenn du in Pension bist. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen deines Berufsstandes oder deiner Branche zu beachten, da es Unterschiede geben kann. In vielen Fällen wird "außer Dienst" verwendet, um klarzustellen, dass du nicht mehr aktiv im Beruf tätig, aber dennoch über die entsprechende Qualifikation verfüg. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall rechtlichen Rat oder die Richtlinien der zuständigen Berufsorganisation zu konsultieren.

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