Wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Vorstands ablehnt, ist in der Regel der Gesellschafter oder die Hauptversammlung zuständig, um den Jahresabschluss festzustellen. In vielen Unternehm... [mehr]
Eine Kleinstkapitalgesellschaft darf ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger in der verkürzten Form hinterlegen, ohne einen Anhang beizufügen. Gemäß § 267a HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht befreit, einen Anhang zu veröffentlichen, wenn sie die verkürzte Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen und Regelungen zu beachten, die für die jeweilige Gesellschaftsform gelten.
Wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Vorstands ablehnt, ist in der Regel der Gesellschafter oder die Hauptversammlung zuständig, um den Jahresabschluss festzustellen. In vielen Unternehm... [mehr]