Ja, ein geschäftsmäßiger Anbieter kann einen privaten Anbieter abmahnen lassen wenn dieser gegen geltendes Recht verstößt, beispielsweise gegen das Wettbewerbsrecht oder das Urheberrecht. Die Abmahnung dient dazu, den privaten Anbieter auf das rechtswidrige Verhalten hinzuweisen und ihn zur Unterlassung aufzufordern. Es ist jedoch wichtig, dass die Abmahnung rechtlich korrekt formuliert ist und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.