Welche Anlagen sind bei einer Bundestagspetition zulässig: Nur Dokumente und Quellen oder auch individuelle Schreiben?

Antwort vom

Als Anlage zu einer Bundestagspetition kannst du grundsätzlich alle Dokumente beifügen, die dein Anliegen unterstützen oder erläutern. Das können zum Beispiel sein: - Offizielle Dokumente (z. B. Urkunden, Bescheide) - Gutachten oder Stellungnahmen - Zeitungsartikel oder wissenschaftliche Quellen - Eigene Ausarbeitungen oder individuelle Schreiben Ein individuelles Schreiben, in dem du dein Anliegen weiter erläuterst oder zusätzliche Argumente darlegst, ist ausdrücklich möglich und oft sogar hilfreich. Die Anlagen sollten jedoch thematisch zur Petition passen und das Anliegen nachvollziehbar machen. Weitere Informationen findest du direkt beim [Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages](https://www.bundestag.de/petitionen).

Verwandte Fragen

Was ist ein 107-Anlagenkonvolut?

Ein „107‑Anlagenkonvolut“ ist kein fester Rechtsbegriff, sondern meist nur eine Aktenbezeichnung: Gemeint ist ein Bündel von Anlagen, und die „107“ ist in der Regel einfac...