In Deutschland hat der Nachbar das Recht, die Äste von Bäumen, die über die Grundstücksgrenze ragen, selbst zu entfernen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, i... [mehr]
Das Bundesheer darf in der Regel nicht ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers Übungen auf privatem Grund durchführen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise im Rahmen von Notstandsgesetzen oder bei bestimmten militärischen Notwendigkeiten. In solchen Fällen sollte das Bundesheer jedoch in der Regel versuchen, eine Einigung mit dem Eigentümer zu erzielen. Es ist ratsam, sich bei konkreten Anliegen an die zuständigen Behörden oder einen Rechtsanwalt zu wenden, um die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.
In Deutschland hat der Nachbar das Recht, die Äste von Bäumen, die über die Grundstücksgrenze ragen, selbst zu entfernen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, i... [mehr]