Buchführungspflicht nach HGB und Steuerrecht?

Antwort

Die Buchführungspflicht in Deutschland ist sowohl im Handelsgesetzbuch (HGB) als auch im Steuerrecht geregelt, wobei beide Regelungen unterschiedliche Aspekte und Anforderungen an die Buchführung stellen. 1. **Buchführungspflicht nach HGB**: - Nach § 238 HGB sind Kaufleute verpflichtet, Bücher zu führen und die Lage ihres Unternehmens durch Jahresabschlüsse darzustellen. Dies gilt für alle Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, sowie für bestimmte Personengesellschaften. - Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ermöglicht. Die Vorschriften zur Buchführung sind in den §§ 238 bis 263 HGB festgelegt. 2. **Buchführungspflicht nach Steuerrecht**: - Im Steuerrecht ist die Buchführungspflicht in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Nach § 140 AO sind Steuerpflichtige, die nach anderen Gesetzen (z.B. HGB) zur Buchführung verpflichtet sind, auch steuerlich zur Buchführung verpflichtet. - Darüber hinaus gibt es bestimmte Freigrenzen und Regelungen für kleinere Unternehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Buchführungspflicht befreit sind (z.B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Buchführungspflicht sowohl im HGB als auch im Steuerrecht verankert ist, wobei das HGB die allgemeinen Anforderungen für Kaufleute festlegt und das Steuerrecht spezifische Regelungen für die steuerliche Behandlung der Buchführung enthält.

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