Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Entscheidung vom 25. April 2002 (Az.: B 11 AL 69/01 R) ausgeführt, dass Ermittlungen "ins Blaue hinein" nicht veranlasst sind.
Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]