Ja, das ist richtig. In Deutschland ist der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Strafsachen leitet und überwac... [mehr]
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Entscheidung vom 25. April 2002 (Az.: B 11 AL 69/01 R) ausgeführt, dass Ermittlungen "ins Blaue hinein" nicht veranlasst sind.
Ja, das ist richtig. In Deutschland ist der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Strafsachen leitet und überwac... [mehr]