In welcher Entscheidung hat das BSG ausgeführt, dass Ermittlungen 'ins Blaue hinein' nicht veranlasst sind?

Antwort

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seiner Entscheidung vom 25. April 2002 (Az.: B 11 AL 69/01 R) ausgeführt, dass Ermittlungen "ins Blaue hinein" nicht veranlasst sind.

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