Muss der Bon in Deutschland immer ausgedruckt werden, auch wenn der Kunde keinen Bon will?

Antwort vom

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2020 die sogenannte Bonpflicht, die im Rahmen des Kassengesetzesührt wurde. Diese Regelung besagt, dass bei jedem Verkaufsvorgang ein Beleg ausgestellt werden muss. Der Beleg kann entweder in Papierform oder digital zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn der Kunde keinen Bon haben möchte, muss der Händler dennoch einen Beleg erstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, den Beleg dem Kunden aufzudrängen, wenn dieser ihn ausdrücklich ablehnt. Der Händler muss lediglich sicherstellen, dass der Beleg erstellt und dem Kunden angeboten wird. Weitere Informationen zur Bonpflicht findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF - Bonpflicht](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-01-01-Bonpflicht.html).

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