Leistungsrechte und Gestaltungsrechte sind juristische Begriffe, die vor allem im Zivilrecht eine Rolle spielen. **Leistungsrechte** Leistungsrechte sind Ansprüche, die darauf gerichtet sind,... [mehr]
Der Anspruch nach § 648a BGB bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn die ursprüngliche Leistung vom neuen Auftragnehmer anders ausgeführt werden soll. § 648a BGB regelt den Anspruch des Unternehmers auf Vergütung, wenn der Besteller den Vertrag kündigt. Entscheidend ist, dass die Leistungspflicht des neuen Auftragnehmers im Rahmen des ursprünglichen Vertragsverhältnisses steht. Wenn die Abweichungen in der Ausführung jedoch so erheblich sind, dass sie die Grundlage des ursprünglichen Vertrages verändern, könnte dies Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch haben. Es ist daher ratsam, die genauen Umstände und die vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen.
Leistungsrechte und Gestaltungsrechte sind juristische Begriffe, die vor allem im Zivilrecht eine Rolle spielen. **Leistungsrechte** Leistungsrechte sind Ansprüche, die darauf gerichtet sind,... [mehr]
Ein Schmerzensgeldanspruch ist das Recht einer Person, wegen erlittener körperlicher oder seelischer Schäden (z. B. nach einem Unfall oder einer Körperverletzung) eine finanzielle Entsc... [mehr]