In Deutschland muss der Resturlaub in der Regel bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres genommen werden, in dem er entstanden ist. Das bedeutet, dass Urlaubstage, die im Jahr 2023 nicht genommen wurden, bis zum 31. Dezember 2023 verfallen, es sei denn, es gibt besondere Vereinbarungen oder Gründe, die eine Übertragung rechtfertigen. Allerdings kann Resturlaub unter bestimmten Umständen bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden, wenn der Arbeitnehmer aus besonderen Gründen (z. B. Krankheit) nicht in der Lage war, den Urlaub zu nehmen. Für Urlaubstage, die im Jahr 2024 entstanden sind, gilt das gleiche Prinzip: Sie müssen in der Regel bis zum 31. Dezember 2024 genommen werden, können aber unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. März 2025 übertragen werden. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen zu prüfen, da dort abweichende Regelungen getroffen werden können.