Gesetzliche Erben sind die Personen, die nach dem Gesetz erben, wenn es kein wirksames Testament oder keinen Erbvertrag gibt. In Deutschland sind das vor allem: 1. Ehegatte oder eingetragener Lebens...
Müssen Erben eine Bilanz zum Todestag oder zum Vortag aufstellen?
Antwort vomMaßgeblich ist grundsätzlich **der Todestag** des Erblassers, nicht der Tag davor. Für die erbschaftsteuerliche Bewertung gilt in Deutschland das **Stichtagsprinzip**: Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers, und dieser Zeitpunkt ist zugleich der Bewertungsstichtag. Spätere Änderungen bleiben grundsätzlich außer Betracht. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/kommentar/ausfall-einer-im-nachlass-befindlichen-kaufpreisforderung-HI1939731.html)) Soweit überhaupt eine **Nachlassbilanz / Vermögensaufstellung** zu erstellen ist, bezieht sie sich also auf den **Bestand am Todestag**. Formulierungen wie „am Tag davor“ sind regelmäßig unzutreffend. Zum Aktivnachlass gehören die vermögensrechtlichen Positionen, die **am Todestag** vorhanden waren. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/7-erbrecht-iii-checkliste-HI15944408.html)) Wichtig ist aber: **Erben müssen nicht automatisch immer eine handelsrechtliche „Bilanz“ aufstellen.** Häufig geht es rechtlich eher um ein **Nachlassverzeichnis / Inventar** oder – bei einem Unternehmen im Nachlass – um eine besondere steuerliche oder handelsrechtliche Stichtagsbilanz. Ein Inventar dient etwa der Nachlasshaftung und wird beim Nachlassgericht eingereicht. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/sonderbilanzen-und-status-14-vermoegensaufstellung-ueber-den-nachlass-HI1098442.html)) Kurz: **Wenn eine Aufstellung erforderlich ist, dann zum Todestag.**