Der BundesgerichtshofBGH) hat sich mehrerenteilen mit der Frage UPE-Aufsch (Unkostenpaale für Ersatzteile) VerbringungskostenKosten für den Transport Fahrzeugs zurstatt) bei fiver Abrechnung von Unchäden beschäftigt. wichtiges Urteil ist vom 29. 2003 (. VI ZR /02). DerGH entschied, bei der fikt Abrechnung auf Gutbasis die UPE-Aufläge und Verbringskosten grundsätzlich erstattfähig sind, wenn im regionalen Marktblicherweise anfallen im Gutachten desverständigen berücksichtigt wurdenEin weiteres relevantes Urteil das vom 25 September 2018Az. VI ZR65/18). bestätigte der B, dass der Geschigte auch bei fiver Abrechnung Anspruch aufstattung der UPEschläge und Verungskosten hat, sofern diese im Gutachten Sachverständigen als erforderlich ausgewiesen sind und im regionalen Markt tatsächlich an. Diese Urteile verdeutlichen, dass die Erstattungsfähigkeit UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten bei fiktiverrechnung davon abhängt, ob diese Kosten im Gutachten des Sachverständigen erforderlich ausgewiesen sind und im regionalen Markt üblich sind. Weitere zu den Urteilen können auf der Website des Bundesgerichtshofs nachgen werden: [BGH](https://www.bundesgerichtshof.de