Ja. Du kannst den ärztlichen Befund nach einem Arbeitsunfall grundsätzlich rechtlich einfordern – entweder direkt beim behandelnden Arzt als Teil deiner Behandlungsakte oder über...
Welche Fälle behandelt die BG RCI zu Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, Vorbeugung und Hilfsmitteln, und warum werden Entscheidungen so getroffen?
Antwort vomBei der **BG RCI** geht es in diesen Bereichen typischerweise um folgende Fallgruppen: - **Berufskrankheiten**: z. B. Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen, Atemwegs- oder Lungenerkrankungen durch Staub, Quarz oder Asbest. Anerkannt wird ein Fall, wenn die **wesentliche Ursache beruflich** war und die Voraussetzungen der Berufskrankheiten-Verordnung erfüllt sind. ([bgrci.de](https://www.bgrci.de/presse-medien/jahresbericht-2021/berufskrankheiten)) - **Arbeitsunfälle**: versichert sind Unfälle **infolge der beruflichen Tätigkeit**, auch etwa Stolpern, Ausrutschen oder Umknicken im Zusammenhang mit der Arbeit, außerdem Betriebswege und Dienstfahrten. Nicht versichert sind rein private/eigenwirtschaftliche Tätigkeiten. ([bgrci.de](https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/arbeitsunfaelle/)) - **Vorbeugung / Prävention**: Die BG RCI soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren **verhüten**. Dazu gehören Beratung der Betriebe, Schulungen, Untersuchung von Unfallursachen und Prüfung technischer Arbeitsmittel. ([bgrci.de](https://www.bgrci.de/ueber-uns/unsere-aufgaben)) - **Hilfsmittel**: Ein wichtiger Sonderfall ist die **Beschädigung eines Hilfsmittels** bei einem Arbeitsunfall, etwa einer Brille. Reine Sachschäden sind sonst kein Arbeitsunfall; bei Hilfsmitteln kann sich die BG RCI aber an Reparatur oder Wiederbeschaffung beteiligen, weil das Hilfsmittel dem **Ausgleich von Körperfunktionen** dient. ([bgrci.de](https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/arbeitsunfaelle/)) **Warum so entschieden wird:** Die Entscheidung richtet sich im Kern danach, 1. ob ein **versicherter Zusammenhang mit der Arbeit** besteht, 2. ob die **berufliche Ursache wesentlich** war, 3. ob die **gesetzlichen Voraussetzungen** erfüllt sind, und 4. ob eine Leistung der **Prävention, Rehabilitation oder Entschädigung** vom gesetzlichen Auftrag der BG RCI gedeckt ist. ([bgrci.de](https://www.bgrci.de/ueber-uns/unsere-aufgaben)) Mehr zur BG RCI: https://www.bgrci.de Berufskrankheiten: https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/berufskrankheiten/ Arbeitsunfälle: https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/arbeitsunfaelle/