Eine Betriebsvereinbarung ist nicht zwingend notwendig für die Suchtprävention, kann jedoch sehr hilfreich sein. Sie ermöglicht es, klare Regelungen und Maßnahmen zur Suchtprävention im Unternehmen festzulegen. Eine solche Vereinbarung kann die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer definieren, Schulungen und Informationsangebote festlegen sowie Unterstützung für betroffene Mitarbeiter anbieten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine Betriebsvereinbarung zu erstellen, um ein einheitliches Vorgehen und eine klare Kommunikation zu gewährleisten.