Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebs ab 16 Jahren; kandidieren und als Betriebsrat teilnehmen dürfen in der Regel nur Volljährige, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten...
Dürfen neue Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer, die vor drei Wochen ihre Arbeit aufgenommen haben, an einer Betriebsratswahl teilnehmen?
Antwort vomIn Deutschland dürfen an einer Betriebsratswahl grundsätzlich alle wahlberechtigten Mitarbeiter teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb beschäftigt sind. Für die Teilnahme an der Wahl ist es wichtig, dass die Mitarbeiter mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Leiharbeitnehmer können ebenfalls teilnehmen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und im Betrieb eingesetzt sind. Da die neuen Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer erst vor drei Wochen ihre Arbeit aufgenommen haben, erfüllen sie die Voraussetzung von drei Monaten Beschäftigung nicht und können daher nicht an der Wahl teilnehmen.
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Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Er vertritt deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, vor allem bei Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung...
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Ja – grundsätzlich kannst du in Deutschland verpflichtet werden, Mitglied eines Wahlvorstands zu sein. Das ist kein freiwilliger Gefallen, sondern ein Wahlehrenamt, das du nur mit wichtigem...