Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
In Deutschland dürfen an einer Betriebsratswahl grundsätzlich alle wahlberechtigten Mitarbeiter teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb beschäftigt sind. Für die Teilnahme an der Wahl ist es wichtig, dass die Mitarbeiter mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Leiharbeitnehmer können ebenfalls teilnehmen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und im Betrieb eingesetzt sind. Da die neuen Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer erst vor drei Wochen ihre Arbeit aufgenommen haben, erfüllen sie die Voraussetzung von drei Monaten Beschäftigung nicht und können daher nicht an der Wahl teilnehmen.
Ein Mitarbeiter beim Magistrat sollte insbesondere die folgenden rechtlichen Vorgaben kennen: 1. **Verwaltungsrecht**: Grundkenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, da die tägl... [mehr]
Hier findest du einige Textaufgaben zumersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit Lösungen und den passenden Paragraphen – speziell zum Thema Wahl des Bürgermeisters (BG... [mehr]