In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
In Deutschland dürfen an einer Betriebsratswahl grundsätzlich alle wahlberechtigten Mitarbeiter teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb beschäftigt sind. Für die Teilnahme an der Wahl ist es wichtig, dass die Mitarbeiter mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Leiharbeitnehmer können ebenfalls teilnehmen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und im Betrieb eingesetzt sind. Da die neuen Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer erst vor drei Wochen ihre Arbeit aufgenommen haben, erfüllen sie die Voraussetzung von drei Monaten Beschäftigung nicht und können daher nicht an der Wahl teilnehmen.
In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Ja, die Dokumentation von erbrachter Arbeitsleistung kann mitbestimmungspflichtig im Betriebsrat sein. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es... [mehr]
Der Betriebsrat ist nicht gesetzlich verpflichtet, einem ehemaligen Arbeitnehmer bei Fragen zum Arbeitszeugnis zu helfen. Allerdings kann der Betriebsrat Unterstützung anbieten, insbesondere wenn... [mehr]