Kann der Betriebsrat verlangen, dass offene Stellen intern ausgeschrieben werden? Wo steht das?

Antwort

Ja, der Betriebsrat kann verlangen, dass offene Stellen intern ausgeschrieben werden. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Insbesondere § 93 BetrVG besagt, dass der Betriebsrat bei der Personalplanung und der Besetzung von Stellen mitbestimmungsrechtliche Ansprüche hat. Darüber hinaus kann auch § 99 BetrVG relevant sein, der die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen behandelt. Eine interne Ausschreibung kann Teil der Mitbestimmung sein, um den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich auf offene Stellen zu bewerben. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im jeweiligen Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu prüfen, da dort spezifische Regelungen zur internen Ausschreibung von Stellen festgelegt sein können.

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