In Dänemark gibt es – anders als in Deutschland – keine generelle Impressumspflicht für private Webseiten oder persönliche Autoren-Webseiten. Die Pflicht zur Angabe bestimmt... [mehr]
In Dänemark müssen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe in der Regel in der Landessprache, also Dänisch, verfasst sein. Es ist jedoch auch zulässig, diese Anweisungen zusätzlich in einer anderen Sprache, wie Englisch, bereitzustellen, insbesondere wenn Mitarbeiter oder Personen, die mit den Gefahrstoffen umgehen, nicht Dänisch sprechen. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter die Informationen verstehen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, die spezifischen gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.
In Dänemark gibt es – anders als in Deutschland – keine generelle Impressumspflicht für private Webseiten oder persönliche Autoren-Webseiten. Die Pflicht zur Angabe bestimmt... [mehr]