Die betriebliche Übung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und bezeichnet die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen diese Verhaltensweisen auch in Zukunft gewährt werden. Durch die betriebliche Übung entsteht ein Anspruch der Arbeitnehmer auf die fortgesetzte Leistung oder Vergünstigung, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Ein Beispiel für eine betriebliche Übung ist die regelmäßige Zahlung eines Weihnachtsgeldes. Wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld zahlt, können die Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft Anspruch auf diese Zahlung haben. Rechtsnorm: § 242 BGB (Treu und Glauben) spielt eine zentrale Rolle bei der betrieblichen Übung. Dieser Paragraph besagt, dass Verträge so ausgelegt und erfüllt werden müssen, wie es Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Die betriebliche Übung wird oft als Konkretisierung dieses Grundsatzes angesehen.