Für wen gilt das Betreuungsrecht?

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Das Betreuungsrecht gilt für Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Es kommt zum Einsatz, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig ist, um die betroffenen Personen in bestimmten Lebensbereichen zu unterstützen, wie zum Beispiel in finanziellen Angelegenheiten, der Gesundheitsversorgung oder der Wohnsituation. Das Betreuungsrecht soll sicherstellen, dass die Rechte und Interessen der betroffenen Personen gewahrt bleiben.

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