Erscheint eine Betreibung trotz Rechtsvorschlag im Betreibungsregister?

Antwort

Ja, auch wenn bei einer Betreibung Rechtsvorschlag erhoben wird, erscheint die Betreibung grundsätzlich im Betreibungsregister. Der Eintrag bleibt bestehen, unabhängig davon, ob Rechtsvorschlag erhoben wurde oder nicht. Der Rechtsvorschlag bedeutet lediglich, dass der Schuldner die Forderung bestreitet und das Verfahren nicht ohne Weiteres fortgesetzt werden kann. Erst wenn die Betreibung zurückgezogen, eingestellt oder durch einen Entscheid (z.B. nach einem Rechtsöffnungsverfahren) erledigt wird, kann der Eintrag entsprechend angepasst oder gelöscht werden. Weitere Informationen findest du z.B. auf der offiziellen Seite des [Schweizerischen Betreibungs- und Konkursamts](https://www.ch.ch/de/schulden/betreibung-und-konkurs/betreibungsregisterauszug/).

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