In Deutschland kann der Bestandsschutz für bauliche Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Wenn der Schuppen seit 40 Jahren besteht und keine Genehmigung erforderlich war oder die Genehmigung erteilt wurde, könnte Bestandsschutz bestehen. Dieser schützt in der Regel vor nachträglichen Genehmigungsanforderungen, solange die Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bestandsschutz nicht automatisch gilt. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Bauwerks, der Einhaltung von Abstandsflächen und anderen baurechtlichen Vorschriften. Zudem kann der Nachbar, der das Sondernutzungsrecht hat, unter bestimmten Umständen Einfluss auf die Nutzung des Grundstücks nehmen. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Baurecht oder das zuständige Bauamt zu konsultieren, um eine präzise Einschätzung der Situation zu erhalten.