Welche Beschlussvorlagen müssen für eine Gesellschafterversammlung erstellt werden?

Antwort

Für eine Gesellschafterversammlung müssen in der Regel folgende Beschlusslagen erstellt werden: 1. **Genehmigung des Jahresabschlusses**: Vorlage zur Genehmigung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 2. **Gewinnverwendung**: Vorschlag zur Verwendung des Gewinns, z.B. Ausschüttung von Dividenden oder Thesaurierung. 3. **Entlastung der Geschäftsführung**: Beschlussvorlage zur Entlastung der Geschäftsführer für das vergangene Geschäftsjahr. 4. **Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern**: Falls relevant, Vorschläge zur Wahl oder Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern. 5. **Änderungen im Gesellschaftsvertrag**: Vorschläge für Änderungen des Gesellschaftsvertrags, falls notwendig. 6. **Kapitalmaßnahmen**: Beschlussvorlagen zu Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen. 7. **Sonstige Beschlüsse**: Je nach Bedarf können auch andere Themen wie die Bestellung von Prüfern oder strategische Entscheidungen behandelt werden. Es ist wichtig, dass die Vorlagen klar und präzise formuliert sind und alle relevanten Informationen enthalten, um eine fundierte Entscheidung der Gesellschafter zu ermöglichen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Gibt es Beschlüsse über die Kostenfestsetzung für ein Schriftsachverständigengutachten und deren Fundstellen?

Ja, es gibt gerichtliche Beschlüsse, in denen die Kostenfestsetzung für ein Schriftsachverständigengutachten thematisiert wird. Solche Beschlüsse betreffen meist die Festsetzung de... [mehr]

Kann man aus der Reihenfolge der Richterinnen-Namen unter einem Beschluss des Kammgerichts Berlin erkennen, wer den Beschluss formuliert hat?

Nein, aus der Reihenfolge der Namen der Richterinnen und Richter unter einem Beschluss eines Senats des Kammergerichts Berlin lässt sich in der Regel nicht ableiten, wer den Beschluss formuliert... [mehr]

Was passiert mit dem Anteil einer GmbH, wenn einer von zwei Gesellschaftern stirbt und es keine Erben gibt?

Stirbt einer von zwei Gesellschaftern einer GmbH und es gibt keine Erben, fällt der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen grundsätzlich an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundeslan... [mehr]