Beschluss auf Herausgabe von Statikplänen nicht eingehalten. Was tun?

Antwort

In einem solchen Fall, in dem der Gegenanwalt trotz Fristverlängerung die Statikpläne nicht vorlegt, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Erinnerung und Mahnung**: Eine schriftliche Erinnerung an den Gegenanwalt senden, in der du auf die Fristverlängerung und die weiterhin ausstehende Herausgabe der Statikpläne hinweist. 2. **Gerichtliche Maßnahmen**: Das Gericht über die Nichteinhaltung des Beschlusses informieren. Du kannst einen Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen, um die Herausgabe der Dokumente zu erzwingen. 3. **Kosten und Sanktionen**: Das Gericht kann dem säumigen Anwalt oder seiner Partei Kosten auferlegen oder andere Sanktionen verhängen, um die Herausgabe zu erzwingen. 4. **Einstweilige Verfügung**: In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um die sofortige Herausgabe der Statikpläne zu erzwingen. Es ist ratsam, sich in solchen Situationen von einem Anwalt beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen.

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