Eine Beschaffenheitsvereinbarung nach neuem Kaufrecht bezieht sich auf die vertraglich festgelegten Eigenschaften und Merkmale einer Kaufsache, die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurden. Diese Vereinbarung definiert, welche spezifischen Eigenschaften die Ware haben muss, um den vertraglichen Anforderungen zu entsprechen. Im deutschen Kaufrecht, insbesondere nach der Reform des Kaufrechts zum 1. Januar 2022, ist die Beschaffenheitsvereinbarung von zentraler Bedeutung. Sie kann explizit durch eine ausdrückliche Vereinbarung oder implizit durch die Umstände des Vertragsschlusses getroffen werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, wird die Beschaffenheit der Ware anhand objektiver Kriterien bestimmt, wie z.B. der Eignung für die gewöhnliche Verwendung und der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Waren. Die Beschaffenheitsvereinbarung ist wichtig, weil sie die Grundlage für die Beurteilung von Mängeln bildet. Wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, liegt ein Sachmangel vor, der dem Käufer Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz eröffnet.