Beratung und Mediation im Maßregelvollzug?

Antwort

Beratung und Mediation im Maßregelvollzug sind wichtige Aspekte, die darauf abzielen, die Integration von Personen, die aufgrund psychischer Störungen oder Suchtproblematiken in einem Maßregelvollzug untergebracht sind, zu fördern. 1. **Beratung**: Hierbei handelt es sich um individuelle oder gruppenbasierte Gespräche, die darauf abzielen, die Betroffenen in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Dies kann die Bearbeitung von Themen wie Rückfallprophylaxe, soziale Integration und die Entwicklung von Bewältigungsstrategien umfassen. 2. **Mediation**: Mediation im Maßregelvollzug kann eingesetzt werden, um Konflikte zwischen den Betroffenen oder zwischen Betroffenen und dem Betreuungspersonal zu lösen. Ein neutraler Mediator hilft dabei, eine konstruktive Kommunikation zu fördern und Lösungen zu erarbeiten, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Beide Ansätze zielen darauf ab, die Resozialisierung der Betroffenen zu unterstützen und die Rückfallquote zu senken, indem sie soziale Kompetenzen stärken und ein besseres Verständnis für zwischenmenschliche Beziehungen fördern.

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