Ob es eine rechtliche oder vertragliche Auswirkung hat, wenn der Zulieferer auf dem Produkt genannt wird, hängt vom konkreten Zusammenhang ab. In vielen Fällen, etwa bei Produkthaftung oder... [mehr]
Ja, Geräte mit einem Akku benötigen in der EU eine CE-Kennzeichnung. Diese Kennzeichnung zeigt an, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien und Normen entspricht, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Für Geräte mit Akkus sind zusätzlich spezifische Vorschriften zu beachten, die sich auf die Sicherheit von Batterien und Akkumulatoren beziehen.
Ob es eine rechtliche oder vertragliche Auswirkung hat, wenn der Zulieferer auf dem Produkt genannt wird, hängt vom konkreten Zusammenhang ab. In vielen Fällen, etwa bei Produkthaftung oder... [mehr]