Fällt Beleidigung unter den Anwendungsbereich der Hinweisgebermeldestelle?

Antwort

Beleidigungen fallen in der Regel nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich einer Hinweisgebermeldestelle. Diese Stellen sind in der Regel dafür vorgesehen, schwerwiegende Verstöße wie Korruption, Betrug, Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften oder andere schwerwiegende Regelverstöße zu melden. Beleidigungen sind in der Regel eher ein Thema für die Personalabteilung oder das Beschwerdemanagement. Es ist jedoch immer ratsam, die spezifischen Richtlinien und Zuständigkeiten der jeweiligen Hinweisgebermeldestelle zu überprüfen.

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