In Pflegeberufen und in der Assistenz für Menschen mit Behinderung besteht häufig eine sogenannte Garantenstellung. Das bedeutet, dass die betreffende Person rechtlich verpflichtet ist, bestimmte Gefahren für die betreuten Personen abzuwenden. Hier einige Beispiele: **1. Pflegeberufe (z. B. Altenpfleger, Krankenpfleger):** - **Überwachungspflicht:** Eine Pflegekraft muss den Gesundheitszustand der ihr anvertrauten Personen überwachen und bei Verschlechterungen (z. B. plötzliche Atemnot, Bewusstlosigkeit) sofort handeln oder Hilfe holen. - **Medikamentengabe:** Die Pflegekraft ist verpflichtet, Medikamente korrekt zu verabreichen und auf Nebenwirkungen zu achten. - **Sturzprophylaxe:** Es muss alles Zumutbare unternommen werden, um Stürze zu verhindern (z. B. Bereitstellung von Gehhilfen, Entfernen von Stolperfallen). - **Hygiene:** Die Einhaltung von Hygienestandards ist verpflichtend, um Infektionen zu vermeiden. **2. Assistenz für Menschen mit Behinderung:** - **Begleitung im Alltag:** Die Assistenzkraft muss dafür sorgen, dass die betreute Person im Alltag keine Gefahren ausgesetzt wird (z. B. beim Überqueren der Straße, im Umgang mit elektrischen Geräten). - **Ernährung:** Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, um Verschlucken oder Unterernährung zu verhindern. - **Medizinische Versorgung:** Beobachtung des Gesundheitszustands und rechtzeitiges Informieren von Ärzten oder Notdiensten bei Auffälligkeiten. - **Schutz vor Selbstgefährdung:** Eingreifen, wenn sich die betreute Person selbst gefährden könnte (z. B. bei suizidalen Tendenzen oder Selbstverletzung). **Rechtlicher Hintergrund:** Die Garantenstellung ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag, dem Betreuungsverhältnis oder gesetzlichen Vorschriften (§ 13 StGB – Unterlassen). Wer eine solche Stellung innehat, kann sich strafbar machen, wenn er/sie eine gebotene Handlung unterlässt und dadurch ein Schaden entsteht. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe](https://www.dbfk.de/) oder [Bundesvereinigung Lebenshilfe](https://www.lebenshilfe.de/).