Realkörperschaften sind juristische Personen, die durch die Zusammenfassung von Vermögenswerten oder Rechten gebildet werden. Beispiele für Realkörperschaften sind: 1. **Stiftungen**: Diese verwalten Vermögen, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen, wie z.B. gemeinnützige Stiftungen. 2. **Vereine**: Diese können ebenfalls als Realkörperschaften fungieren, wenn sie über ein Vermögen verfügen, das für die Vereinsziele verwendet wird. 3. **Gemeinden**: Kommunale Körperschaften, die für die Verwaltung eines bestimmten geografischen Gebiets zuständig sind. 4. **Anstalten**: Einrichtungen, die ein bestimmtes Vermögen verwalten, wie z.B. Universitätsanstalten oder öffentliche Anstalten. Diese Körperschaften haben eigene Rechte und Pflichten und können Verträge abschließen sowie Eigentum besitzen.