Was ist ein Beispiel für eine Legaldefinition im BGB?

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Eine Beispiel-Definition aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Definition des "Vertrags" in § 145 BGB. Dort heißt es: "Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, einen Vertrag zustande zu bringen." Diese Definition legt die Grundlage für das Verständnis von Verträgen im deutschen Zivilrecht.

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