Ein Beispiel für Totschlag gemäß § 212 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) wäre der folgende Fall: Eine Person A gerät in einen heftigen Streit mit Person B. Im Verlauf des Streits verliert A die Beherrschung und schlägt B mit einem schweren Gegenstand auf den Kopf, wodurch B tödlich verletzt wird. A hatte nicht die Absicht, B zu töten, handelte jedoch in einem Zustand starker Erregung und nahm den Tod von B billigend in Kauf. Gemäß § 212 StGB wird Totschlag wie folgt definiert: "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft." Weitere Informationen zum § 212 StGB findest du hier: [§ 212 StGB - dejure.org](https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html).