Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...
Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Briefgeheimnis und die Vertraulichkeit der Kommunikation. Ein knappes Beispiel wäre: „Die staatlichen Behörden dürfen die Briefe eines Bürgers nicht ohne dessen Zustimmung öffnen oder überwachen, um die Privatsphäre und die persönliche Freiheit zu wahren.“
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...